Geblitzt oder Ärger mit der Polizei?


Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel gefahren oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten - irgendwann kommt dann ein Bußgeldbescheid ins Haus.


Viele Autofahrer fragen sich dann:
Was darf die Polizei?Wie stellt die Polizei etwaige Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße fest?

Derjenige, der vorwerfbar zu schnell gefahren ist oder aber bei Rot über die Ampel gefahren ist oder aber den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, also eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, bekommt als so genannter Betroffener von der zuständigen Behörde zunächst einen Anhörungsbogen und bei Aufrechterhaltung des Ordnungswidrigkeitenvorwurfs einen Bußgeldbescheid zugestellt.

Ab Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt sodann eine 2-wöchige Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid, dass heißt, der Betroffene muss binnen 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen, wenn er mit dem Inhalt des Bußgeldbescheides nicht einverstanden ist.

Ob nun der Inhalt des Bußgeldbescheides zutreffend ist bzw. ob die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde die etwaige Geschwindigkeitsüberschreitung, den etwaigen Rotlichtverstoß oder aber den Abstandsverstoß korrekt ermittelt hat oder aber nicht, hängt davon ab, welches Messverfahren die Behörde angewandt hat und ob die Messung fehlerfrei erfolgt ist.

Zur Zeit werden überwiegend folgende Messverfahren angewandt:


Radarmessungen
Lasermessungen
Lichtschrankenmessungen
Koaxialkabelmessungen
Geschwindigkeitsmessungen durch Videoverkehrsüberwachungsanlagen
Rotlichtüberwachungsanlagen mittels Induktionsschleife
Abstandsmessungen mittels Video-Nachfahrsystemen oder Brückenabstandsmessverfahren

Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Feststellung der Wirksamkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung eines Rotlichtverstoßes oder aber einer Abstandsunterschreitung sind sowohl hinsichtlich der Form und Frist des Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid als auch hinsichtlich der Frage, ob die Messung korrekt erfolgt ist, äußerst speziell und schwierig.Häufig geht es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder aber bei Rotlichtverstößen und Abstandsunterschreitungen um eine hohe Geldbuße und auch die Verhängung eines Fahrverbotes.

Ein solches Fahrverbot wirkt sich sodann sehr schnell auch auf den beruflich Alltag aus.

Damit Sie bei der Beurteilung dieser sehr speziell und schwierigen Fragen gerade auch in Bezug auf die Verhängung eines Fahrverbotes alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und keine Nachteile haben, ist es wichtig, unser auf verkehrsrechtliche Fragen spezialisiertes Team gleich zu Beginn einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit aufzusuchen. Wir arbeiten in Bezug auf die Auswertung der polizeilichen Messverfahren mit geschulten Verkehrssachverständigen zusammen und wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.



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