Unser Service
Wenn Sie unser Büro, das sich auf die Beantwortung verkehrsrechtlicher und versicherungsrechtlicher Fragen spezialisiert hat und über eine jahrelange Erfahrung in Bezug auf die Abwicklung von Personenschäden verfügt, von Anfang an mit der Regulierung Ihrer Ansprüche anlässlich eines Unfalls beauftragen, haben Sie folgende Vorteile:
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gesamte Schadensregulierung durch unsere Kanzlei
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kein Ärger für Sie mit den Kfz-Versicherern
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Geltendmachung sämtlicher berechtigter Schadenspositionen in voller Höhe
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fachanwaltliche Beratung durch unser spezialisiertes Team
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Rechtsanwaltskosten werden in der Regel durch den gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer oder die eigene Rechtsschutzversicherung übernommen
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Sie verschenken kein Geld, da alle berechtigten Schadenspositionen durch uns voll umfänglich geltend gemacht werden.
Weiterführende Informationen
Schmerzensgeld
Rechtliche Grundlage des Schmerzensgeldanspruches ist u.a. 253 Abs. 2 BGB, sowie 11 Satz 2 StVG. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden ...
Heilbehandlungskosten
Der Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten ergibt sich u.a. aus den 249 Abs. 2 Satz...
Vermehrte Bedürfnisse
Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Ersatz sog. vermehrter Bedürfnisse ist 843 Abs. 2, 2. A...
Haushaltsführungsschaden
Wird eine Person, die den Haushalt führt, infolge eines von dem Unfallgegner zu verantwortenden ...
Erwerbsschaden
Gesetzliche Grundlage für einen sog. Erwerbsschaden sind 842 BGB und 11 StVG. Der zu ersetz...
Wichtige Informationen
Die Geltendmachung dieser Schadenersatzansprüche aufgrund einer unfallbedingten Verletzung setzen...